Fischotter – Zaunförderung:
Das Land Niederösterreich bietet seit März 2021 erneut eine Förderung für Fischotterzäune an Fischteichen an
Der Fischotter ist eine nach der europäischen Naturschutzrichtlinie (Fauna–Flora–Habitat-Richtlinie) streng geschützte Tierart. Mittlerweile erstreckt sich seine Verbreitung über ganz Niederösterreich. Aufgrund seines Nahrungsspektrums, welches sich aus Fischen, Amphibien, Krebsen und Weichtieren zusammensetzt, können Konflikte in den Bereichen Fischzucht und Fischerei entstehen. Um vor allem kleinere Fischteiche vor Ausfraß zu schützen, haben sich Zäune als effektivste Präventionsmaßnahme herausgestellt. Welche Anforderungen an einen fischotterdichten Zaun gegeben sind, finden Sie auf den Internetseiten der Naturschutzabteilung des Landes NÖ https://noel.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Fischotter.html ) und der NÖ Landwirtschaftskammer (https://noel.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Fischotter.html).
NÖ Förderung von Fischotterzäunen:
Seit März stellt die Abteilung Naturschutz im Rahmen eines aus EU- und Landesmitteln geförderten Projektes wieder eine Förderung für Fischotter-Zäune zur Verfügung. Die Abwicklung der Förderung übernehmen das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW, Ökologische Station Waldviertel) und der Verein für Fisch- und Gewässerökologie als Träger der „ARGE – Prävention an Fischteichen“. Ziel dieser Förderungen ist es, wirksame Maßnahmen zur Schadensvorbeugung zu unterstützen und so Fraßschäden an Teichen zu reduzieren.
Art und Höhe der Förderung:
Gefördert werden die Materialkosten für die Errichtung eines Elektro- oder Fixzauns als Präventionsmaßnahme vor Schäden durch den Fischotter. In Sonderfällen kann die Förderung auch für die Erweiterung mit e-Litzen für einen Fixzaun oder für die Neuanschaffung von Batterien in Anspruch genommen werden. Ein Neuantrag kann frühestens nach 5 Jahren gestellt werden. Es werden 75% der Netto–Materialkosten gefördert, wobei die Fördersumme bei Elektrozäunen mit 1.000 Euro gedeckelt ist und jene für Fixzäune mit 5.000 Euro.
Ablauf der Förderung:
Um die Förderung zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. die wasserrechtliche Bewilligung zum Zwecke der Fischzucht. Vor der Errichtung eines Zaunes muss Kontakt mit dem BAW aufgenommen werden, das sowohl die Beratung zur korrekten Errichtung der Zaunanlage als auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen durchführt. Nach dem Beitritt des Teichwirts zur „ARGE – Prävention an Fischteichen“ kann das Material eingekauft und der Zaun errichtet werden. Nach der Fertigstellung des Zaunes muss eine Meldung mit Fotodokumentation sowie das Abrechnungsformular an das BAW gesendet werden.
Alle Details zur Förderung, den Voraussetzungen und dem Ablauf vom Antrag bis zum Erhalt der Fördermittel finden Sie auf der Fischotter - Homepage des Landes Niederösterreich.
Ansprechpartner:
Beratung, Förderungsanmeldung, Abnahme Fertigstellung und Förderungsabwicklung:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Ökologische Station Waldviertel
Gebharts 33, 3943 Schrems
Tel.: 02853 78 207
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Träger der ARGE und Förderungsauszahlung:
Verein für Fisch- und Gewässerökologie
Niederschrems 78, 3943 Schrems
Obfrau Sonja Eder
Tel. 02859 2010
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